Fachkraft-Qualifi­zier­ung

Die künftige Sicherung der Fachkraftquote stellt die Einrichtungen der Behindertenhilfe vor eine große Herausforderung. Die Akquise von Fachkräften wird schwieriger und die Fachkräftequote in den verschiedenen Einrichtungen sinkt.

Deshalb bieten die Förder- und Wohnstätten gGmbH (FWS) und die Gemeinnützige Gesellschaft für Behindertenarbeit - GFB gGmbH (GFB) die Qualifizierungsreihe zur “Fachkraft für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderung” in Kooperation an. Beide Einrichtungen haben viele Jahre Erfahrung in der Arbeit von Menschen mit Beeinträchtigung und können daher theoretische Inhalte nahtlos mit der Praxis verbinden.

Die Teilnehmenden dieser berufsbegleitenden Qualifizierungsreihe werden befähigt in der Betreuung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigung selbstständig und klientenzentriert zu arbeiten. Die während dieser Qualifizierung gelernten theoretischen und praktischen pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten kommen dabei bedarfsgerecht zur Anwendung.

Nach erfolgreichem Bestehen der zweijährigen Qualifizierungsreihe dürfen die Teilnehmenden sich „Fachkraft für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderung“ nach § 13 Abs. 3 - 4 LWTG-DVO des Landes Rheinland-Pfalz nennen und können als Fachkraft eingestuft werden.

Aufbau der Qualifikation

Die Qualifizierung zur „Fachkraft für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderung“ nach § 13 Abs. 3 - 4 LWTG-DVO des Landes Rheinland-Pfalz umfasst 250 Unterrichtseinheiten (UE) und dauert zwei Jahre.

Die Grundlagenmodule (1.1 – 1.8) werden zu Beginn der Qualifizierung angeboten und bilden damit die fachliche Basis für die weiteren Themenschwerpunkte. Die Vertiefung (2.1 – 2.11) bildet den zweiten Teil der Qualifizierung. Hier werden verschiedene Themen, die für die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung bedeutsam sind, vertieft. Im Selbststudium (3) reflektieren die Teilnehmenden ihr erlangtes Wissen und erproben es in ihrer beruflichen Praxis. Die Qualifizierungsreihe endet mit einer Prüfung. Hierdurch werden die gelernten Inhalte überprüft und die Teilnehmenden setzen sich zur Vorbereitung nochmals mit allen Themen auseinander.

Module und Lerninhalte der Fachkraftqualifizierung

  1. GRUNDLAGEN
    1. Grundlagen der Heilpädagogik (Selbstbestimmung, Behinderungsbilder, Normalisierungsprinzip, Inklusion, Menschenbild, Geschichte, systemischer Ansatz)
    2. Rechtliche Grundlagen
    3. Kommunikation: Gesprächsführung, Eltern- und Angehörigenarbeit
    4. Betreuung von Menschen mit Behinderung im Alter
    5. Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten
    6. Teilhabe am Arbeitsleben, Kultur und Bildung
    7. Pflege
    8. Supervision / Praxisreflexion
  1. VERTIEFUNG
    1. Unterstützte Kommunikation
    2. Einführung Blind- / Sehbehinderung
    3. Erlebnispädagogik / City Bound
    4. Snoezelen / Basale Stimulation
    5. Prinzip Gesamtplan (THP, IBE etc.)
    6. Kinästhetik in der Pflege
    7. Palliative Begleitung von Menschen mit Behinderung
    8. FEM/ Gewaltschutz/ Medikamentenmanagement
    9. Sexualität von Menschen mit Behinderung
    10. Supervision / Fallbesprechung

Voraussetzung & Anmeldung

Die Anmeldung zur berufsbegleitenden Qualifizierungsreihe „Fachkraft für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderung“ nach § 13 Abs. 3 - 4 LWTG-DVO des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt über einen der genannten Ansprechpartner.

Um an der Qualifizierung teilzunehmen, muss der Teilnehmende eine abgeschlossene mindestens dreijährige handwerkliche oder hauswirtschaftliche Ausbildung und ein aktives Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe (Wohnen und Tagesstruktur) nachweisen.

Eine Orientierung gibt die Liste der Ausbildungsberufe auf www.handwerk.de. Die LWTG-Behörde hat uns zudem bestätigt, dass auch weitere dem Handwerk nahe Ausbildungen (bspw. Koch oder Garten- und Landschaftsbauer) anerkannt werden können. Dies wir immer im Einzelfall durch die LWTG-Behörde entschiedene. Gerne beraten wir Sie oder fragen in Einzelfällen bei der LWTG-Behörde nach.

Die Qualifizierung ist keine generelle Anerkennung als Fachkraft in allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Der jeweilige Einsatzbereich muss individuell betrachtet werden. Ggfs. muss eine auf den Einsatzbereich abgestimmte ergänzende Fortbildung stattfinden.

Ansprechpartner

Förder- und Wohnstätten gGmbH
Lukas Polifka, Bildung & Unternehmenskommunikation
Tel: 0261-889720-131
oder

Gemeinnützige Gesellschaft für Behindertenarbeit - GFB gGmbH
Mario Habrecht, Geschäftsführer
Tel.: 02662-9426-12

Termine der Fortbildung

Die nächste Fachkraftqualifizierung findet vom

16. September 2025 bis 28. April 2027

mit 1 - 3 Unterrichtstagen pro Monat statt.

Anmeldefrist: 30.06.2025

Die Teilnehmer dürfen maximal 2 Tage / 16 UE versäumen. Weitere Fehlzeiten müssen kompensiert werden. Die Wahl der Kompensation obliegt dem Dozenten des versäumten Moduls. Erhöhte Fehlzeiten können zum Nichtbestehen der Qualifizierung führen.

Weitere Regelungen finden Sie in unseren AGB.

Kosten und Abschlusszertifikat

Teilnahmegebühr:

Die Kosten der Qualifizierung belaufen sich pro Teilnehmer sich

4.200 €

In diesen Kosten ist die Verpflegung (Getränke, Mittagessen & Snacks), sowie Handouts und eine Arbeitsmappe inbegriffen. Anreise oder Unterbringungskosten sind durch den Teilnehmer zu organisieren und zu bezahlen.

 

 

Abschlusszertifikat:

Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat. Ab diesem Zeitpunkt gilt er nach § 13 Abs. 3 - 4 LWTG-DVO des Landes Rheinland-Pfalz als „Fachkraft für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderung“.

 

Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Anmeldung

Förder- und Wohnstätten gGmbH

Lukas Polifka
Bildung & Unternehmenskommunikation

Tel.: 0261 / 88 97 20-131

Gesellschaft für Behinderten­arbeit - GFB gGmbH

Mario Habrecht
Geschäftsführer

Tel.: 02662 / 94 26 -12