Ambulante Hilfen
Die GFB hat sich die Schaffung von dezentralen, familiennahen Wohn- und Förderangeboten für Menschen aller Behinderungsstufen zur Aufgabe gemacht. Gefördert wurden schon immer verstärkt die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortlichkeit der betreuten Menschen. Die Ambulanten Wohnformen setzen an dem Normalisierungsprinzip an: dem Menschen mit einer Beeinträchtigung ein Leben so normal wie möglich zu bieten. Die KlientInnen werden in ihren eigenen vier Wänden bedarfsgerecht und individuell unterstützt.
Die GFB bietet im ambulanten Sektor eine Betreuung im Rahmen des Betreuten Wohnens und die Unterstützungsleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets an.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für Behindertenarbeit hat schon 1990 erwachsenen Menschen mit einer Behinderung eine Möglichkeit geschaffen, in einer offenen, individuellen Wohnform leben zu können: dem BETREUTEN WOHNEN.
In Wohngemeinschaften, Paar- oder Einzelwohnungen können derzeit 13 Erwachsene mit einer Behinderung pädagogisch ambulant unterstützt werden.
Das Leben im BETREUTEN WOHNEN zeichnet sich besonders durch Eigenverantwortlichkeit aus. Die KlientInnen gestalten mit einem Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung ihren Alltag.
Genutzt wird dieses Angebot von Personen, bei denen eine selbstständige Lebensführung vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich ist bzw. für die ein stationäres oder teilstationäres Angebot nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Vorrangig werden BewohnerInnen aus den stationären Einrichtungen der GFB gGmbH berücksichtigt, die aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung diesen Schritt hin zu mehr Eigenständigkeit wagen können. Falls die Voraussetzungen vorliegen, ist natürlich auch eine Aufnahme externer Bewohner möglich. Durch örtliche Unabhängigkeit des BETREUTEN WOHNENS wird gewährleistet, dass die Arbeitsstelle erreichbar bleibt und soziale Kontakte aufrecht erhalten werden können.
Begleitende Unterstützung
Die Paar- und Einzelwohnungen werden von den KlientInnen mit Hilfe der pädagogischen Fachkraft selbstständig angemietet. Die weitere Betreuung findet dann in der eigenen Wohnung statt und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Die KlientInnen werden bei der Arbeitsplatzsuche, Behördengängen, bei gesundheitlichen Problemen, bei der Haushaltsorganisation und der Aneignung lebenspraktischer Fähigkeiten unterstützt.
Viele KlientInnen verdienen sich ihren Lebensunterhalt selbst. Sie arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen, in Handwerks- und Handelsbetrieben oder im Integrationsunternehmen HSG Hachenburger Service gGmbH. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Unterstützungsleistung durch das Persönliche Budget zu erhalten.
Individuelle Förderangebote
- Umsetzung von Fördermaßnahmen
- Freizeitgestaltung
- Vorbereitung auf den Aus- oder Umzug in eine Wohneinrichtung
- Soziale Integration
- Herstellung und Pflege sozialer Beziehungen
- Krisenmanagement im familiären Umfeld und außerhalb des häuslichen Bereiches
PERSÖNLICHES BUDGET können BewohnerInnen von Wohnstätten beantragen, die einen Auszug in eine eigene Wohnung bzw. eine Wohngemeinschaft planen, jedoch auch weiterhin Hilfestellung benötigen.
Ebenso werden Menschen mit Beeinträchtigungen betreut, die bereits in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern oder Angehörigen leben. Hier kann durch eine Begleitung und Unterstützung mit dem PERSÖNLICHEN BUDGET für die Betreuenden Entlastung geschaffen und eine frühzeitige Heimaufnahme verhindert werden.
Beantragung: Die Gewährung eines PERSÖNLICHEN BUDGETS wird bei dem zuständigen Leistungsträger (z. B. der Kreisverwaltung) mit einem formlosen Anschreiben beantragt. Auf Grund des Sozialhilfefragebogens wird eine eventuelle Eigenbeteiligung des Antragstellers geprüft.
Begleitende Unterstützung
Die GFB bietet seit 2008 die Betreuung im Rahmen des PERSÖNLICHEN BUDGETS an. Der Grundgedanke hierbei ist, dass der Mensch mit Beeinträchtigungen befähigt werden soll, weitestgehend eigenverantwortliche Entscheidungen für seine Person und sein Leben zu treffen. Diese Philosophie deckt sich mit der Arbeitsweise der GFB: Der behinderte Mensch wird in seinen Bedürfnissen und Wünschen ernst genommen.
Grundgedanke ist die tatsächliche „maßgeschneiderte“ Betreuung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz und im Freizeitbereich, die mit Hilfe eines Individuellen Teilhabeplanes (THP) ermittelt wird. Als „Stundenplan“ dient dem Mitarbeiter der GFB, der diese Form der ambulanten Hilfe umsetzt, der Teilhabeplan.
Individuelle Förderangebote
- Umsetzung von Fördermaßnahmen
- Freizeitgestaltung
- Vorbereitung auf den Aus- oder Umzug in eine Wohneinrichtung
- Soziale Integration
- Herstellung und Pflege sozialer Beziehungen
- Krisenmanagement im familiären Umfeld und außerhalb des häuslichen Bereiches
Ambulante Hilfen
Im Betreuten Wohnen & Persönlichem Budget werden ~ 20 KlientInnen betreut
Das Team besteht aus 6 Mitarbeitern
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